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Technische Mindestanforderungen (TMA)

Die RNI ist gemäß Energiewirtschaftsgesetz für die Errichtung, den Betrieb und die Instandhaltung des Netzes verantwortlich. Daher sind Anschlüsse nur unter Einhaltung der technischen Mindestanforderungen zulässig.

Für die Errichtung und den Betrieb von Anlagen an unserem Netz gelten die Technischen Mindestanforderungen (TMA) der Reußenköge Netz und Infrastruktur GmbH zum Netzanschluss und dessen Nutzung.

Neben den technischen Mindestanforderungen finden insbesondere folgende Regelwerke in unserem Netzgebiet Anwendung:

Haftungsausschluss

Die hier veröffentlichten Daten wurden mit der größtmöglichen Sorgfalt erstellt und zur Darstellung aufbereitet. Dennoch können insbesondere Erfassungs- und Übertragungsfehler nicht ausgeschlossen werden. Die Reußenköge Netz & Infrastruktur GmbH behält sich daher eine jederzeitige Änderung der veröffentlichten Daten ausdrücklich vor und übernimmt für deren Richtigkeit keine Gewähr. Werden auf der Grundlage der veröffentlichten Daten Dispositionen getroffen, die beim Verwender oder bei Dritten zu Schäden führen, scheidet eine entsprechende Haftung der Reußenköge Netz & Infrastruktur GmbH aus, es sei denn, die Veröffentlichung der Daten erfolgte in Kenntnis ihrer Fehlerhaftigkeit und mit der Absicht, den Verwender oder Dritte zu schädigen.