Veröffentlichungspflicht nach § 23c Abs. 3 EnWG
Menge | |
EnWG § 23c Abs. 3 Nr. 1 | |
Jahreshöchstlast Mittelspannung | Angabe folgt im Jahr 2025 |
Jahreshöchstlast Umspannung HS/MS | Angabe folgt im Jahr 2025 |
Jahreshöchstlast Hochspannung | Angabe folgt im Jahr 2025 |
Lastverlauf | Angabe folgt im Jahr 2025 |
EnWG § 23c Abs. 3 Nr. 2 | |
Netzverluste | Angabe folgt im Jahr 2025 |
EnWG § 23c Abs. 3 Nr. 3 | |
Summenlast der nicht leistungsgemessenen Kunden | Angabe folgt im Jahr 2025 |
Summenlast der Netzverluste | Angabe folgt im Jahr 2025 |
EnWG § 23c Abs. 3 Nr. 4 | |
Summenlast der Fahrplanprognosen für Lastprofilkunden | nicht vorhanden |
Restlastkurve der Lastprofilkunden bei Anwendung des analytischen Verfahrens | nicht vorhanden |
EnWG § 23c Abs. 3 Nr. 5 | |
Höchstentnahmelast aus der vorgelagerten Netzebene | Angabe folgt im Jahr 2025 |
Bezug aus der vorgelagerten Netzebene | Angabe folgt im Jahr 2025 |
EnWG § 23c Abs. 3 Nr. 6 | |
Summe aller Einspeisungen Mittelspannung | Angabe folgt im Jahr 2025 |
Summe aller Einspeisungen Umspannung HS/MS | Angabe folgt im Jahr 2025 |
Summe aller Einspeisungen Hochspannung | Angabe folgt im Jahr 2025 |
Zeitlicher Verlauf der Summe der Einspeisungen | Angabe folgt im Jahr 2025 |
EnWG § 23c Abs. 3 Nr. 7 | |
Menge der Verlustenergie | Angabe folgt im Jahr 2025 |
Preis der Verlustenergie | Angabe folgt im Jahr 2025 |
Haftungsausschluss
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