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Energiewirtschaftsgesetz

Energiewirtschaftsgesetz (EnWG)

Veröffentlichung nach Energiewirtschaftsgesetz (EnWG)

Das EnWG ist der zentrale Baustein der Energiewirtschaft in Deutschland. Es enthält grundlegende Regelungen zum Recht der leistungsgebundenen Energieversorgung. Das Ziel des Gesetzes ist die Sicherstellung einer möglichst sicheren, preisgünstigen, verbraucherfreundlichen, effizienten, umweltverträglichen und treibhausgasneutralen Energieversorgung.

Die Veröffentlichungspflichten der Betreiber von Elektrizitätsversorgungsnetzen zu technischen Daten des Netzes und geografischen Eigenschaften des Versorgungsgebietes sind in § 23 Abs. 1 und 3 EnWG festgelegt.

Technische und energiewirtschaftliche Daten

Neben den technischen Daten wie Stromkreislängen, installierte Leistungen, Anzahl der Entnahmestellen und Höhe der Durchschnittsverluste je Netz- und Umspannebene werden hier auch energiewirtschaftliche Daten wie entnommene Jahresarbeit je Netz- und Umspannebene dargestellt.

Alle Angaben beziehen sich auf den 31.12.2024 bzw. auf das Kalenderjahr 2024.

 

Veröffentlichungspflicht nach § 7a Abs. 5 EnWG

Nach § 7a Abs. 7 EnWG sind wir nicht verpflichtet einen Gleichbehandlungsbericht nach § 7a Abs. 5 EnWG zu erstellen und zu veröffentlichen. Dennoch versichern wir, dass wir uns an die hieraus resultierenden Vorgaben halten und einen diskrimminierungsfreien Netzbetrieb gewährleisten.

Haftungsausschluss

Die hier veröffentlichten Daten wurden mit der größtmöglichen Sorgfalt erstellt und zur Darstellung aufbereitet. Dennoch können insbesondere Erfassungs- und Übertragungsfehler nicht ausgeschlossen werden. Die Reußenköge Netz & Infrastruktur GmbH behält sich daher eine jederzeitige Änderung der veröffentlichten Daten ausdrücklich vor und übernimmt für deren Richtigkeit keine Gewähr. Werden auf der Grundlage der veröffentlichten Daten Dispositionen getroffen, die beim Verwender oder bei Dritten zu Schäden führen, scheidet eine entsprechende Haftung der Reußenköge Netz & Infrastruktur GmbH aus, es sei denn, die Veröffentlichung der Daten erfolgte in Kenntnis ihrer Fehlerhaftigkeit und mit der Absicht, den Verwender oder Dritte zu schädigen.