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Verordnung über den Zugang zu Elektrizitätsversorgungsnetzen

Stromnetzzugangsverordnung (StromNZV)

Veröffentlichung nach Stromnetzzugangsverordnung (StromNZV)

Die StromNZV ist eine Verordnung auf Basis des EnWG. Sie regelt die Bedingungen für die Zugang zu Elektrizitätsversorgungsnetzen zur Einspeisungen von elektrischer Energie in Einspeisestellen und der zeitgleiche Entnahme von elektrischer Energie an räumlich davon entfernt liegenden Entnahmestellen.

Veröffentlichungen nach § 15 Abs. 5 StromNZV

Angaben zu Netzengpässen im Netzgebiet der RNI

Im Verteilnetz der Reußenköge Netz GmbH bestehen derzeit keine Engpässe, die Einschränkungen beim Netzzugang gemäß § 20 EnWG erforderlich machen könnten. § 15 Abs. 5 StromNZV meint nur Engpässe für die Belieferung beziehender Kunden. Durch den zunehmenden Ausbau von EEG-Anlagen gibt es zeitweilig lokale Engpässe für die Netzeinspeisung im Rahmen von Baumaßnahmen. Diese lassen sich nicht über Monate im Voraus ankündigen und werden im Rahmen des Einspeisemanagements gemäß § 14 EEG bewirtschaftet.

Haftungsausschluss

Die hier veröffentlichten Daten wurden mit der größtmöglichen Sorgfalt erstellt und zur Darstellung aufbereitet. Dennoch können insbesondere Erfassungs- und Übertragungsfehler nicht ausgeschlossen werden. Die Reußenköge Netz & Infrastruktur GmbH behält sich daher eine jederzeitige Änderung der veröffentlichten Daten ausdrücklich vor und übernimmt für deren Richtigkeit keine Gewähr. Werden auf der Grundlage der veröffentlichten Daten Dispositionen getroffen, die beim Verwender oder bei Dritten zu Schäden führen, scheidet eine entsprechende Haftung der Reußenköge Netz & Infrastruktur GmbH aus, es sei denn, die Veröffentlichung der Daten erfolgte in Kenntnis ihrer Fehlerhaftigkeit und mit der Absicht, den Verwender oder Dritte zu schädigen.